Corona-Schutzmaßnahmen im AWO Otto-Jeschkeit-Altenzentrum Engelskirchen ab 01.03.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit dem 01.03.2023 sind, nach Gesetzgebung, alle Coronaschutzmaßnahmen entfallen, dies betrifft die Maskenpflicht für unsere Mitarbeiter*innen, die Testpflicht vor Betreten der Einrichtung sowie die Testung der Mitarbeiter*innen. Damit verbunden ist auch das Betretungs- und Tätigkeitsverbot für positiv getestete Personen entfallen.
Es besteht alleine die gesetzliche Maskenpflicht in Form des Tragens einer FFP 2 Maske für Besucher*innen unserer Einrichtung. Diese Regelung ergibt sich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz und ist voraussichtlich noch bis zum 07.04.2023 gültig.
Aufgrund aktuell anhaltender Grippe-Welle, verbreiteter Corona-Infektionen sowie Magen-Darm Infektionen halten wir es für alle Mitarbeiter*innen als unabdingbar vorerst bis zum 31.03.2023 weiterhin eine FFP 2 Maske zu tragen und berufen uns auf unser „Hausrecht“. Ebenso bitten wir positiv getestete Mitarbeiter*innen auch weiterhin bis zu einer negativen Testung die Einrichtung nicht zu betreten und ggf. eine Krankmeldung einzureichen. Eine Testung ist nur noch bei auftreten bekannter Symptome durchzuführen.
Auch wir begrüßen die Rückkehr in ein „normales“ Leben, jedoch kann nur durch das Tragen einer FFP 2 Maske sowie eine gewissenhafte Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen eine Verbreitung verschiedener Viren vermieden werden und gilt dem Schutz unserer Bewohner*innen und auch unserer Mitarbeiter*innen.
Wir bedanken uns herzlichst für Ihr Mitwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Deckers
Einrichtungsleitung